1903 wird der Katholische Deutsche Frauenbund gegründet. Zur Nachfolgerin der Gründungs-vorsitzenden Emilie Hopmann wird auf der Straßburger Delegiertenversammlung im Oktober 1912 Hedwig Dransfeld (1871-1925) gewählt. Aus Gesundheitsgründen muss sie 1924 den hauptamtlichen Vorsitz des Gesamtbundes niederlegen. Erst im Januar 1926 findet sie in Dr. Gerta Krabbel eine Nachfolgerin. Die Delegiertenversammlung im Oktober 1924 in Hildesheim beauftragt angesichts der Vakanz im Vorsitz Clara Schmidt aus Warendorf, interimistisch den Gesamtbund zu führen.
Clara Schmidt hatte dafür ausreichende Voraussetzungen.
Ihr Vater, der aus Ennigerloh stammende Joseph Ignaz Willebrand (geb. 2.4.1829) ist nicht nur lange Jahre Amtsgerichtsrat in Warendorf und als solcher der Vorgänger Wilhelm Zuhorns gewesen, sondern auch von 1892 bis 1908 Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses (= 2. Kammer des Parlaments für das Königreich Preußen). Beruflich ist er zunächst am Untergericht in Oelde (1859-1875) tätig, seit 1875 als Kreisgerichtsrat (nach der großen Justizreform von 1879 „Amtsgerichtsrat“) in Warendorf, wo er 1879 das Anwesen Ostraße 39 erwirbt und 1894 in Pension geht.
Clara Gertrud Maria Willebrand ist das jüngste von sechs Kindern und am 23. Januar 1874 in Oelde geboren. Ihre Paten sind Christian Rath, ein Schwager des Vaters, und eine Schwester der Mutter, Gertrud Kistemaker und heiratet am 20. Mai 1895 den damaligen Gerichtsreferendar Edmund Schmidt, der am 13. Juni 1914 im 56. Lebensjahr in Badenweiler als Landesobergerichtsrat stirbt. Sein Leichnam wird 1936 nach Warendorf überführt; Clara findet nach ihrem Tod am 24.2.1949 neben ihm ihre letzte Ruhe. Die Ehe bleibt kinderlos.
Schon 1909 hat Clara Schmidt in Karlsruhe, wo die Familie seit 1901 wohnt, den ersten Zweigverein des Katholischen Frauenbundes in Baden ins Leben gerufen. Spätestens 1918 gehört sie dem Reichsvorstande des Frauenbundes an. 1920 siedelt sie nach Warendorf zurück, um ihre hochbetagten Eltern zu betreuen und wird recht bald Nachfolgerin von Selma Ewrigmann, deren Mann Bürgermeister war, im Amt der Frauenbundvorsitzenden in Warendorf. In diesem Amt folgen ihr 1944 ihre Nichte Maria Stieve und in den 60er Jahren ihre Großnichte Margret Stieve. 1924 kandidiert Clara Schmidt auf Platz 1 der sogenannten „Frauenliste“ mit Erfolg für den Stadtrat, dem sie nach ihrer Wiederwahl 1929, nun auf der Zentrumsliste, bis 1933 angehört.
Clara Schmidt hat über die katholische Frauenarbeit den Weg in die Politik gefunden, in der sie sich elternhausbedingt ohne Mühe zurechtgefunden hat. Sie ist dem politischen Katholizismus, dessen politisch-parlamentarische Organisation das Zentrum gewesen ist, und seiner ausgesprochen sozialen Programmatik zuzuordnen. Die „Frauenliste“ 1924, deren Kandidatinnen allesamt durch die Mitgliedschaft im Katholischen Frauenbund, teilweise zudem auch noch familiär verbunden waren, ist nur als eine Verlegenheitsantwort auf die spezielle Warendorfer Borniertheit, der das passive Frauenwahlrecht noch ungeläufig gewesen ist, einzuordnen.
Die vorstehende Skizze verzichtet auf Belege.
Künftig incl. aller
Nachweise:
F. Bernward Fahlbusch, Clara Schmidt, in: Münsterland. Jahrbuch des Kreises
Warendorf, 2020.
Dr. Bernward Fahlbusch
14.August 2009
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Heinrich Friederichs