Offene Stellungnahme der "Aktionsgemeinschaft Marktplatz" zu den Ausführungen der Stadtverwaltung
 von Jürgen Blumenthal und Klaus Koglin im Auftrag der Aktionsgemeinschaft

 

Ton und Inhalt im offenen Brief des Bürgermeisters verwundern uns sehr. Wir allerdings wollen auch weiterhin auf einer sachlichen Ebene argumentieren.

 

Wir stel­len hierzu Folgendes fest:

 

1. Die Formulierungen und das Zah­lenwerk auf der Un­ter­schrif­ten­lis­te sind, was auch dem Bürgermeister bekannt sein sollte, in mehreren Gesprächen mit Rechts- und Bauamt erörtert und abgestimmt wor­den. In der abschließenden Erörterung am 26.05.2014 ist die von der Verwaltung ermittelte Kostenschätzung für die "kleine Lösung" mit 495.000,00 € angegeben und sodann schriftlich fixiert worden. Der vorliegende Text wurde von Dr. Köster ausdrücklich als "in Ordnung" bezeichnet.

 

 

2. Eine Woche später wurde mitgeteilt, die Verwaltung wolle zunächst eine Anfrage an die Förderstelle richten, ob und in welchem Umfang Förderungen möglich seien. Deshalb müssten noch Zusätze in den Text aufgenommen werden. Hierbei wird allerdings sofort er­kenn­bar, wie zielgerichtet ir­re­füh­rend Verhalten und Wortwahl der Ver­wal­tung sind. Hin­sicht­lich ih­rer Lö­sung "gehe sie von ei­ner För­de­rungs­fä­hig­keit von 60 % aus". Bei der Kos­ten­schät­zung für die klei­ne Lö­sung solle aber formuliert sein, "ei­ne För­de­rungs­fä­hig­keit sei noch nicht ge­klärt". Man merkt die Absicht und ist verstimmt.

 

 

3. Mit großer Sicherheit wird im Übrigen auf ei­ne vor­he­ri­ge An­fra­ge die För­de­rungss­tel­le nicht mit­tei­len, ob und wel­che För­de­rung für die in Vor­schlag ge­brach­ten Lö­sun­gen be­wil­ligt wird. Zwi­schen­mel­dun­gen die­ser Art sind bis­her nach unserer Kenntnis nie­mals erfolgt. Es ergeht irgendwann entwe­der ein Be­wil­li­gungs- oder ei­n Ab­leh­nungs­be­scheid. Deshalb kann zur Zeit we­der für die gro­ße noch für die klei­ne Lö­sung von ei­ner För­de­rung oder Nichtförderung ausgegangen werden. Also kann auch nichts einberechnet werden. Bis da­hin ste­hen ausschließlich die absoluten Zahlen, wie sie von der Verwaltung im abschließenden Gespräch am 26.05.2014 mitgeteilt worden sind  und wie sie in die Un­ter­schrif­ten­lis­te Ein­gang ge­fun­den ha­ben, im Raum. Sie sind somit in völ­lig zu­läs­si­ger Wei­se in die Un­ter­schrif­ten­lis­te auf­ge­nom­men wor­den. Ob für ein Bürgerbegehren, das auf eine Verringerung von Kosten gerichtet ist, nach dem Sinn des Gesetzes überhaupt eine Kostenschätzung erforderlich ist, darf als sehr zweifelhaft bezeichnet werden! 

 

 

4. Über die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ent­schei­det außerdem  nicht die Ver­wal­tung, son­dern al­lein der Rat.

 

Zur Klarstellung: Das Bür­ger­be­gehr­en rich­tet sich ge­gen die Plä­ne der Ver­wal­tung, nicht ge­gen den Rat und sei­ne Mit­glie­der. Ziel des Bür­ger­be­geh­rens war und ist, mit den im Rat ver­tre­te­nen Par­tei­en in ei­nen of­fe­nen Austausch ein­zu­tre­ten, da­mit eine voll­stän­di­ge uniforme Plat­tie­rung der his­to­ri­schen Alt­stadt von Wa­ren­dorf in den nächs­ten 10 - 15 Jah­ren verhindert wird. Zu dieser Befürchtung haben wir allen Anlass!

 

Zu­tref­fend führen wir die Bei­spie­le von Göt­tin­gen und Min­den wie auch von Qued­lin­burg an­. In die­sen Städ­ten hat das von der Stadt Wa­ren­dorf - zu bereits hohen Kosten - beauf­trag­te Pla­nungs­bü­ro be­reits die Plattierung der In­nen­städ­te vor­ge­nom­men. Die Be­haup­tung, es sei nie­mals ge­plant ge­we­sen, Wa­ren­dorf nach den Vor­bil­dern Göt­tin­gen und Min­den zu ge­stal­ten, ist rei­ne Au­gen­wi­sche­rei. Das Bü­ro Pesch & Part­ner hat be­reits im Mai 2013 in sei­nen Vor­schlä­gen zur Ge­stal­tung der In­nen­stadt die Pflas­te­rung von Qued­lin­burg auch für den hie­si­gen Markt­platz als er­stre­bens­wert dar­ge­stellt. Zudem wurden vom Bauamt in dem Gespräch vom 26.05.2014 bis auf eine einzige Ausnahme nur diesen Planungen entsprechende Stein - Beispiele vorgestellt. Was ist hieran al­so po­le­misch?

 

5. Die letzt­li­che Ent­schei­dung über die Ge­stal­tung des Markt­plat­zes und da­mit auch über die Fortent­wick­lung der his­to­ri­schen Alt­stadt in den nächsten Jah­ren trifft der Rat. Sinn und Auf­ga­be ei­nes in­i­tia­ti­ven Bür­ger­be­geh­rens ist es, an der Ent­schei­dungs­bil­dung der Ver­wal­tung, ins­be­son­de­re aber des Ra­tes mit­zu­wir­ken. Nichts an­de­res ist bis­lang ge­sche­hen. Wir sind deshalb sehr betroffen, dass die Ver­wal­tung mit ih­ren Aus­füh­run­gen versucht, der ba­sis­de­mo­kra­ti­schen Initiative von vorn­he­rein die Luft ab­zu­wür­gen. Die Ak­tions­ge­mein­schaft nimmt für sich in An­spruch, mit aus­schließ­lich lau­te­ren Mit­teln den Ver­such zu un­ter­neh­men, den nach ihrer Ansicht misslungenen Pla­nun­gen der Ver­wal­tung be­reits im An­fangss­ta­dium entgegenzutreten.


6. Auf­grund der großen positiven Re­so­nanz der Bür­ger auf die Un­ter­schrif­tenaktion­ ist of­fen­sicht­lich ei­ne gro­ße Nach­denk­lich­keit in den Rei­hen der Ver­wal­tung ein­ge­tre­ten, si­cher­lich auch be­güns­tigt da­durch, dass der von uns in­i­tiier­te Plat­ten­druck­ver­such wahrscheinlich nicht die Er­geb­nis­se ge­bracht hat, welche die Ver­wal­tung sich wünscht. Der Un­ter­grund scheint, wie von uns be­reits zuvor ver­mu­tet, völ­lig in Ord­nung zu sein und je­dem not­wen­di­gen Be­las­tungs­druck stand­zu­hal­ten. Somit wäre eine Auskofferung des Marktplatzes bis auf eine Tiefe von ca. 50 cm völlig unnötig ( sie würde sowieso nur für einen neuen Untergrund bei gleichförmiger Belegung des Platzes benötigt ). Dies ist dann auch verbunden mit einer weiteren Kostenreduzierung im sechsstelligen Bereich!

 

 

Wir hal­ten es mithin für un­lau­ter, wenn die Ver­wal­tung in Ge­stalt ei­nes of­fe­nen Brie­fes, den sach­li­chen und juristischen Ge­ge­ben­hei­ten in kei­ner Wei­se entsprechend, Stim­mungs­ma­che betreibt und hoffen, dass über die Ziele und die Durchführung des Bürgerbegehrens eine sachliche Auseinandersetzung möglich ist.

 

 

 

Für die "Aktionsgemeinschaft Marktplatz"

 

gez. i.A. Jürgen Blumenthal, Klaus Koglin

 

 

 

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