Ton und Inhalt im offenen Brief des Bürgermeisters verwundern
uns sehr. Wir allerdings wollen auch weiterhin auf einer sachlichen
Ebene argumentieren.
Wir stellen hierzu Folgendes fest:
1. Die Formulierungen und das Zahlenwerk auf der
Unterschriftenliste sind, was auch dem Bürgermeister bekannt sein
sollte, in mehreren Gesprächen mit Rechts- und Bauamt erörtert und
abgestimmt worden. In der abschließenden Erörterung am 26.05.2014 ist
die von der Verwaltung ermittelte Kostenschätzung für die "kleine
Lösung" mit 495.000,00 € angegeben und sodann schriftlich fixiert
worden. Der vorliegende Text wurde von Dr. Köster ausdrücklich als "in
Ordnung" bezeichnet.
2. Eine Woche später wurde mitgeteilt, die Verwaltung wolle
zunächst eine Anfrage an die Förderstelle richten, ob und in welchem
Umfang Förderungen möglich seien. Deshalb müssten noch Zusätze in den
Text aufgenommen werden. Hierbei wird allerdings sofort erkennbar, wie
zielgerichtet irreführend Verhalten und Wortwahl der Verwaltung
sind. Hinsichtlich ihrer Lösung "gehe sie von einer
Förderungsfähigkeit von 60 % aus". Bei der Kostenschätzung für
die kleine Lösung solle aber formuliert sein, "eine
Förderungsfähigkeit sei noch nicht geklärt". Man merkt die Absicht
und ist verstimmt.
3. Mit großer Sicherheit wird im Übrigen auf eine vorherige
Anfrage die Förderungsstelle nicht mitteilen, ob und welche
Förderung für die in Vorschlag gebrachten Lösungen bewilligt
wird. Zwischenmeldungen dieser Art sind bisher nach unserer
Kenntnis niemals erfolgt. Es ergeht irgendwann entweder ein
Bewilligungs- oder ein Ablehnungsbescheid. Deshalb kann zur Zeit
weder für die große noch für die kleine Lösung von einer
Förderung oder Nichtförderung ausgegangen werden. Also kann auch
nichts einberechnet werden. Bis dahin stehen ausschließlich die
absoluten Zahlen, wie sie von der Verwaltung im abschließenden Gespräch
am 26.05.2014 mitgeteilt worden sind und wie sie in die
Unterschriftenliste Eingang gefunden haben, im Raum. Sie sind
somit in völlig zulässiger Weise in die Unterschriftenliste
aufgenommen worden. Ob für ein Bürgerbegehren, das auf eine
Verringerung von Kosten gerichtet ist, nach dem Sinn des Gesetzes
überhaupt eine Kostenschätzung erforderlich ist, darf als sehr
zweifelhaft bezeichnet werden!
4. Über die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
entscheidet außerdem nicht die Verwaltung, sondern allein
der Rat.
Zur Klarstellung: Das Bürgerbegehren richtet sich gegen
die Pläne der Verwaltung, nicht gegen den Rat und seine
Mitglieder. Ziel des Bürgerbegehrens war und ist, mit den im Rat
vertretenen Parteien in einen offenen Austausch einzutreten,
damit eine vollständige uniforme Plattierung der historischen
Altstadt von Warendorf in den nächsten 10 - 15 Jahren verhindert
wird. Zu dieser Befürchtung haben wir allen Anlass!
Zutreffend führen wir die Beispiele von Göttingen und
Minden wie auch von Quedlinburg an. In diesen Städten hat das von
der Stadt Warendorf - zu bereits hohen Kosten - beauftragte
Planungsbüro bereits die Plattierung der Innenstädte
vorgenommen. Die Behauptung, es sei niemals geplant gewesen,
Warendorf nach den Vorbildern Göttingen und Minden zu
gestalten, ist reine Augenwischerei. Das Büro Pesch & Partner
hat bereits im Mai 2013 in seinen Vorschlägen zur Gestaltung der
Innenstadt die Pflasterung von Quedlinburg auch für den hiesigen
Marktplatz als erstrebenswert dargestellt. Zudem wurden vom Bauamt
in dem Gespräch vom 26.05.2014 bis auf eine einzige Ausnahme nur diesen
Planungen entsprechende Stein - Beispiele vorgestellt. Was ist hieran
also polemisch?
5. Die letztliche Entscheidung über die Gestaltung des
Marktplatzes und damit auch über die Fortentwicklung der
historischen Altstadt in den nächsten Jahren trifft der Rat. Sinn
und Aufgabe eines initiativen Bürgerbegehrens ist es, an der
Entscheidungsbildung der Verwaltung, insbesondere aber des
Rates mitzuwirken. Nichts anderes ist bislang geschehen. Wir
sind deshalb sehr betroffen, dass die Verwaltung mit ihren
Ausführungen versucht, der basisdemokratischen Initiative von
vornherein die Luft abzuwürgen. Die Aktionsgemeinschaft nimmt
für sich in Anspruch, mit ausschließlich lauteren Mitteln den
Versuch zu unternehmen, den nach ihrer Ansicht misslungenen
Planungen der Verwaltung bereits im Anfangsstadium
entgegenzutreten.
6. Aufgrund der großen positiven Resonanz der Bürger auf die
Unterschriftenaktion ist offensichtlich eine große
Nachdenklichkeit in den Reihen der Verwaltung eingetreten,
sicherlich auch begünstigt dadurch, dass der von uns initiierte
Plattendruckversuch wahrscheinlich nicht die Ergebnisse gebracht
hat, welche die Verwaltung sich wünscht. Der Untergrund scheint, wie
von uns bereits zuvor vermutet, völlig in Ordnung zu sein und
jedem notwendigen Belastungsdruck standzuhalten. Somit wäre
eine Auskofferung des Marktplatzes bis auf eine Tiefe von ca. 50 cm
völlig unnötig ( sie würde sowieso nur für einen neuen Untergrund bei
gleichförmiger Belegung des Platzes benötigt ). Dies ist dann auch
verbunden mit einer weiteren Kostenreduzierung im sechsstelligen
Bereich!
Wir halten es mithin für unlauter, wenn die Verwaltung in
Gestalt eines offenen Briefes, den sachlichen und juristischen
Gegebenheiten in keiner Weise entsprechend, Stimmungsmache
betreibt und hoffen, dass über die Ziele und die Durchführung des
Bürgerbegehrens eine sachliche Auseinandersetzung möglich ist.
Für die "Aktionsgemeinschaft Marktplatz"
gez. i.A. Jürgen Blumenthal, Klaus Koglin