Die Debatte über die Baumfällungen am Bürgerhof ist noch nicht beendet.
Es gibt aber bereits eine Fortsetzung der umstrittenen Anwendungen oder
Nichtanwendungen der Baumschutzsatzung.
Am 29.02. wurden an der Nordostseite des Alten Lehrerseminars
mindestens 7 Bäume gefällt, an der Wandstraße 1 weiterer Baum.
Mindestens 7 von den 8 gefällten Bäumen fallen unter die
Baumschutzsatzung, darunter 3 sehr große und 4 mittelgroße bis große
Bäume. Am 01.03. oder 02.03.
wurden die Stümpfe von 2 sehr großen Bäumen ausgefräst; ihr Umfang kann
daher nur noch grob ermittelt werden.
Eine Beratung dieser Fällungen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Verkehr hat es nicht gegeben. Die folgende Dokumentation ist zusammengestellt, um dieses Vorgehen auf einer sachlichen Grundlage klären zu können.
Bild 1
Baumstumpf in Gebäudenähe, offenbar sehr großes Exemplar, Stammumfang
vermutlich über 3 m, Linde,
Bild 2
Mulchschüttung
nach Ausfräsen des Stumpfes
Bild 3
Baumstumpf eines zweiten sehr großen Baums,
Umfang
vermutlich über 2 m, Roteiche, Zuckerahorn (?)
Bild 4
Erdaufhäufung nach Ausfräsen des Stumpfes
Bild 5
Reste von vier großen Birken, alle stark Saft treibend, d.h. sehr vital
Bild 6
große
Birke, Umfang an der Schnittfläche ca. 1,65 m
Bild 7
mittelgroße Birke, Umfang 1,15 m; Umfang von 1 m in 1 m Höhe ist
möglich, Baumschutzsatzung aber
nur wahrscheinlich anzuwenden *)
Bild 8
große Birke, Umfang 1,30 m
Bild 9
große Birke, Umfang 1,20 m
Bild 10
Baumstumpf,
Ahorn (?), Umfang 1,20
m
Bild 11
Baumstumpf an der Wandstraße, Linde (?), Umfang ca. 2 m, Verfärbungen,
evtl. merkliche Baumerkrankung
Zusammenfassung:
Die
Baumschutzsatzung galt für mindestens 7 Bäume. Wenn man davon ausgeht,
dass Baumerkrankungen oder Tiefbauarbeiten
als Gründe im Befreiungsverfahren gelten, aber keine Begründung
für dessen Entbehrlichkeit sind, konnte man also einen entsprechenden
Befreiungsantrag und eine Beratung im Umweltsausschuss erwarten.
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*)
2011 wurde - im Zuge der Haushaltseinsparungen(!) - die Grenze für die
Anwendung der Baumschutzsatzung von 0,80 m auf 1 m Stammumfang in 1 m
Höhe angehoben. Die Schnitthöhe liegt bei den 4 Birken zwischen ca.
0,25 und 0,4 m. Birken haben eine geringe Stammverjüngung nach oben.
Für den Stammumfang in 1 m Höhe darf man nach den obigen Werten also
schätzen, dass mindestens 3 der 4 Birken diesen Umfang überschritten
hatten.
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