Das Warendorfer „Planfeststellungsverfahren Neue Ems Ost 1.1.
und 1.2“ (PFV) soll in Kürze im Bauamt ‚offengelegt‘ werden; Thema ist
der Ems - Durchstich 1.1. durch den Stadtpark östlich der
Industriebrache Brinkhaus, für die später eine höchst fragwürdige
Bebauung vorgesehen ist, und 1.2. durch den nördlichen Teil der
Linnenwiese (Unterer Lohwall). Die (gesetzlich vorgeschriebene)
„Offenlegung“ des PFV geht von der grundsätzlichen Zustimmung der
Bürgerschaft aus.
Einwand: Der Rat der Stadt sollte diesmal bei der
verfahrensleitenden Behörde in Münster (Bezirksregierung, Abteilung
5.54: Wasserwirtschaft, anlagenbezogener Umweltschutz) vorstellig werden
und beantragen, die bisherige Planung aktuell auf den Prüfstand zu
stellen.
Begründung: Eine Jahrhundertflut ist auch in der Warendorfer
Emsaue im Ostmünsterland/ Emssandebene nicht nur möglich, sondern
jederzeit auch extrem wahrscheinlich und dann zerstörend und verstörend.
Schauen wir nur auf die jüngsten Flutkatastrophen durch Starkregen nicht
nur in NRW/ z. B. Rheinland-Pfalz und Ahrtal, die in diesem Ausmaß
niemand vorhergesehen hat! Die Nachrichtenagentur Landesdienst
Nordrhein-Westfalen (dpa/lnw) meldet zum Wochenende für den Juni 140
Liter Niederschlag, also Starkregen pro Quadratmeter, das sind
48Liter/qm mehr als im langjährigen Mittel. - Die
„Hochwasserrisikomanagementplanung“ NRW ist mit Veröffentlichung der
„Hochwasserrisikomanagementpläne“ im Dezember 2015 erstmalig
abgeschlossen worden (https://www.flussgebiete.nrw.de).
Auch diese gehören in der gegenwärtigen Klimakrise aktuell auf den
Prüfstand. Eine EU-Richtlinie fordert, dass der Managementplan erstmalig
bis 2021 und danach alle 6 Jahre überprüft und ggf. aktualisiert wird.
Der Managementplan ist so offen zu halten, dass auch vor den
vorgegebenen Aktualisierungsfristen weitere Gewässer aufgenommen werden
können.
Konsequenz: Die dann für Warendorf akribisch überprüfte neuerliche „Offenlegung“ der Pläne seitens der Bezirksregierung sollte für die Bürgerschaft nicht nur im kleinformatigen Schaukasten auf dem Flur des Bauamts erfolgen, sondern in großformatigen Schautafeln im Freien, wie derzeit bei anderen Planverfahren der Stadt, z. B. auch vorbildlich für die Bürgerbeteiligung bei der Jahrhundertchance der Landesgartenschau 2026 aufgestellt. - „Einwände“ gegen das „Planfeststellungsverfahren Neue Ems Ost“ sind dann weiterhin rechtlich möglich, z.B. auch der „Einwand“ einer bislang im Vorfeld seit Jahren fehlenden wirksamen öffentlichen Bürgerbeteiligung beim genannten PFV „Neue Ems Ost“.
Sigfrid Krebse, "Arbeitskreis Neue Emsinsel"