Das Warendorfer „Planfeststellungsverfahren Neue Ems Ost 1.1. 
		und 1.2“ (PFV) soll in Kürze im Bauamt ‚offengelegt‘ werden; Thema ist 
		der Ems - Durchstich 1.1. durch den Stadtpark östlich der 
		Industriebrache Brinkhaus, für die später eine höchst fragwürdige 
		Bebauung vorgesehen ist, und 1.2. durch den nördlichen Teil der 
		Linnenwiese (Unterer Lohwall). Die (gesetzlich vorgeschriebene) 
		„Offenlegung“ des PFV geht von der grundsätzlichen Zustimmung der 
		Bürgerschaft aus.  
Einwand: Der Rat der Stadt sollte diesmal bei der 
		verfahrensleitenden Behörde in Münster (Bezirksregierung, Abteilung 
		5.54: Wasserwirtschaft, anlagenbezogener Umweltschutz) vorstellig werden 
		und beantragen, die bisherige Planung aktuell auf den Prüfstand zu 
		stellen. 
Begründung: Eine Jahrhundertflut ist auch in der Warendorfer 
		Emsaue im Ostmünsterland/ Emssandebene nicht nur möglich, sondern 
		jederzeit auch extrem wahrscheinlich und dann zerstörend und verstörend. 
		Schauen wir nur auf die jüngsten Flutkatastrophen durch Starkregen nicht 
		nur in NRW/ z. B. Rheinland-Pfalz und Ahrtal, die in diesem Ausmaß 
		niemand vorhergesehen hat! Die  Nachrichtenagentur Landesdienst 
		Nordrhein-Westfalen (dpa/lnw) meldet zum Wochenende für den Juni 140 
		Liter Niederschlag, also Starkregen pro Quadratmeter, das sind 
		48Liter/qm mehr als im langjährigen Mittel. - Die 
		„Hochwasserrisikomanagementplanung“ NRW ist mit Veröffentlichung der 
		„Hochwasserrisikomanagementpläne“ im Dezember 2015 erstmalig 
		abgeschlossen worden (https://www.flussgebiete.nrw.de). 
		Auch diese gehören in der gegenwärtigen Klimakrise aktuell auf den 
		Prüfstand. Eine EU-Richtlinie fordert, dass der Managementplan erstmalig 
		bis 2021 und danach alle 6 Jahre überprüft und ggf. aktualisiert wird. 
		Der Managementplan ist so offen zu halten, dass auch vor den 
		vorgegebenen Aktualisierungsfristen weitere Gewässer aufgenommen werden 
		können.
Konsequenz: Die dann für Warendorf akribisch überprüfte neuerliche „Offenlegung“ der Pläne seitens der Bezirksregierung sollte für die Bürgerschaft nicht nur im kleinformatigen Schaukasten auf dem Flur des Bauamts erfolgen, sondern in großformatigen Schautafeln im Freien, wie derzeit bei anderen Planverfahren der Stadt, z. B. auch vorbildlich für die Bürgerbeteiligung bei der Jahrhundertchance der Landesgartenschau 2026 aufgestellt. - „Einwände“ gegen das „Planfeststellungsverfahren Neue Ems Ost“ sind dann weiterhin rechtlich möglich, z.B. auch der „Einwand“ einer bislang im Vorfeld seit Jahren fehlenden wirksamen öffentlichen Bürgerbeteiligung beim genannten PFV „Neue Ems Ost“.
Sigfrid Krebse, "Arbeitskreis Neue Emsinsel"