Brief an die Stadt Warendorf
Auf der Emsinsel darf nicht gebaut werden!
von Walter Schmalenstroer  (23. 7. 2021)

Die Bilder der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, NRW und Bayern zeigen die zerstörerische Gewalt des Wassers und die riesigen Schäden, die es anrichten kann. Solche Extremereignisse hatte man nicht erwartet. Es kam schlimmer, als man es je gedacht und berechnet hatte. Durch Starkregen und Überflutungen verursachte Katastrophen werden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten häufiger, sagen die Experten. Was man einst „Jahrhunderthochwasser“ nannte, wird nun mehrmals im Jahrhundert stattfinden. Seltener als einmal im Jahrhundert stattfindende Extremhochwasser hielt man bislang für wenig wahrscheinlich (niedrige Wahrscheinlichkeit HQextrem). Doch diese Wahrscheinlichkeiten haben sich geändert. Wahrscheinlich werden wir Extremhochwasser auch in  den kommenden Jahrzehnten erleben. Bereits in den Jahren 2002, 2010, 2013, 2014, 2016 gab es in Deutschland schwere, in dieser Stärke nicht erwartete Hochwasser. Wir brauchen eine realistischere Einschätzung bezüglich Plötzlichkeit und Gewalt von Unwettern, die auch Leben kosten können, so Ortwin Renn, Direktor am Institut für transformative Nachhaltigkeit in Potsdam. Zum Realismus gehört es auch wahrzunehmen, dass sich die Wahrscheinlichkeit für bestimmte Risiken erhöht.

 

Die Bilder der Flutkatastrophe beunruhigen mich, wenn ich an Warendorf denke. Auch in Warendorf kann es Hochwasser im Bereich der Ems geben. Aktuell existiert ein guter Hochwasserschutz, wo große Wassermengen durch den Emssee an der Stadt vorbei auf den Lohwall geleitet werden. Es entsteht kaum Schaden. Doch in Zukunft sollen bislang seltene extreme Hochwasserlagen zunehmen. Dann wird es auch in Warendorf Überschwemmungen geben. Nützlich ist ein Blick auf die Hochwassergefahrenkarte des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/3_ems-system_a02_rk_nw_b009.pdf. Bestimmte Gebiete unserer Stadt erweisen sich auf dieser Karte bei Extremhochwasser als gefährdet (z.B. die dem Emssee zugewandte Seite der Sassenberger und Milter Straße, die Bleichstraße usw.). Deutlich wird auch, dass die Emsinsel mit dem Brinkhausareal Überschwemmungsgebiet ist. Die geplante Umlegung des Emsverlaufs („neue Ems“) kann daran wohl nur wenig ändern. Die „neue Ems“ ist ja nicht anderes als eine weitere, unökologische Kanalisierung der Ems und besteht aus einer einfachen Betonrinne. Sie wird wohl kaum reißende Wassermassen zurückhalten können, wenn diese sich zerstörerisch einen Weg bahnen. Eventuell wirkt sich der durch die Rinne geänderte Strömungsverlauf des Wassers in diesem Falle negativ auf sonst nicht betroffene Gebiete aus, die dann überflutet werden. Das Brinkhausareal ist also durch Hochwasser gefährdet. Eine solche Katastrophe wie in Rheinlandpfalz, NRW und Bayern sollte es in Warendorf nicht geben. Deshalb gilt: Auf dem Brinkhausareal darf nicht gebaut werden. Auch wenn nicht gebaut wird, ist eine Gartenschau möglich und kann gut gelingen.

 

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlaubt aktuell noch eine Bebauung von Gebieten, die bei extremen Hochwasser überschwemmt werden könnten. Es verlangt, dass in den Bebauungsplanungen Vorkehrungen gegen Hochwasserrisiken eingeplant werden werden,  macht es aber auch möglich, dass eine Bauplanung ausgeschlossen wird. Es stellen sich hier viele Fragen: Ist bei der Planung zur Bebauung des Brinkhausgeländes die Vermeidung und Verringerung von Hochwasserschäden angemessen berücksichtigt? (Bau GB §1 Absatz 6 Nummer 12)? Sind bei diesen Planungen Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten eingeplant? Sind bauliche oder technische Maßnahmen vorgesehen, die der Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen dienen? Ist eine Bebauung in diesem eher kritischen Bereich überhaupt sinnvoll? Wäre es nicht sinnvoller und angemessener, dieses Areal als Ausgleichsfläche zu nutzen, die für die natürliche Versickerung oder Ausbreitung von Wasser aus Niederschlägen freigehalten werden muss, um insbesondere Hochwasserschäden, einschließlich Schäden durch Starkregen, vorzubeugen? Wäre dieses Gebiet nicht als ein Gebiet anzusehen, das als Fläche für Hochwasserschutz genutzt werden kann, nämlich als Ausgleichsfläche?  (§9 BauGB). Wenn aber trotzdem gebaut wird und bei Extremhochwasser ein durch starke bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschütztes Brinkhausareal wie eine Insel aus den sie umgebenden Fluten hervorragen sollte, wird sich das Wasser andere Wege suchen. Hat man berücksichtigt, wohin dann das Wasser  fließen wird und wer dann den Schaden hat? Gibt es dann evtl. sogar Haftungsrisiken für die Stadt? Ich bin kein Jurist, der all diese Fragen abschließend beantworten kann. Angesichts der Tatsache, dass sich durch den Klimawandel bedingt die Wahrscheinlichkeiten für Hochwasserereignisse stark erhöhen, sehe ich hier jede Menge Diskussionsbedarf. Vermutlich wird sich die Gesetzeslage angesichts der sich ändernden Risiken verschärfen. Bereits jetzt fordern die Versicherer eine Verschärfung des Baurechts. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft eine solche Bebauung überhaupt nicht mehr möglich sein wird. Aber auch wenn das Gesetz zur Zeit noch eine solche Bebauung nicht direkt verbietet, bedeutet es nicht, dass es heutzutage vernünftig und sinnvoll ist, in einem solchem Gebiet zu bauen. Eine Renaturierung wäre sinnvoller als eine Bebauung.

 

Vorausschauendes Planen und Handeln ist notwendig. Der Warendorfer Rat ist gut beraten, bei Aufstellung des Bebauungsplans das Hochwasserrisiko zu berücksichtigen und deshalb eine Bebauung grundsätzlich auszuschließen. Er geht um den Schutz von Leben, Gesundheit und Zerstörung von Eigentum. Bei der Entscheidung sollte der Zeitdruck, der durch die begrüßenswerte Bewerbung zur Landesgartenschau entsteht, keine Rolle spielen. Die Hochwassergefahren sind zu wichtig, als dass man diese ausblenden darf.

 

Der Investor sollte angesichts der Lage des Grundstücks und der damit verbundenen Gefahren von einer Bebauung Abstand nehmen. Auch er kann nicht wollen, dass das, was er baut, in einiger Zeit überschwemmt wird oder gar einer Flutwelle zum Opfer fällt.

Und wenn trotz aller Warnungen gebaut werden sollte, gehen mögliche Käufer ein deutliches Risiko ein. Wer kann die Versicherungssummen noch bezahlen? Wer will es denn riskieren, dass das neu gebaute Haus überschwemmt und evtl. sogar zerstört wird? Wer nimmt für sich persönlich solch Risiko in Kauf?

 

Deshalb gilt: Es darf keine Wohnbebauung auf der Emsinsel geben. Eine Gartenschau ist trotzdem möglich und kann gut gelingen.

 

Walter Schmalenstroer

 

 

Startseite Stadtmuseum Kirchen Lexikon Erlebte Geschichte Archiv Impressum
Bilderbogen Gadem St. Laurentius Persönlichkeiten  Datenschutzerklärung
Video Tapetensaal St. Marien Straßennamen      Satzung
  Torschreiberhaus Christuskirche Mariä Himmelfahrt      
Haus Bispinck St. Joseph Karneval
    Affhüppenkapelle Fettmarkt      


Heimatverein Warendorf e. V., Vorsitzende: Mechtild Wolff, An der Kreutzbrede 7, 48231 Warendorf, Tel: 02581 2135        
E-Mail: vorstand@heimatvereinwarendorf.de
Copyright: Heimatverein Warendorf (C) 2005 -2024 (Impressum und Datenschutzerklärung)