Leserbrief: Kein Beifall im Rat zum Verkauf der Industriebrache Brinkhaus
von Sigfried Krebse (4. 6. 2017)

Entwurf: Klaus G. RingWarum gibt man sich im Rat am 18.05.2017 düpiert durch die Nachricht des Verkaufs der Industriebrache an einen Investor? Endlich Aussicht auf das Ende von langen Jahren Stillstand! Oder? Warendorfer Insider müssen seit längerem gewusst haben, dass das Bauunternehmen aus Steinfurt die Brache übernehmen will und dafür grundlegende Informationen braucht. Keiner kauft eine Katze im Sack, und zwar für etliche Millionen Euro, auf die noch weitere Millionen wegen der Abwicklung der industriellen Vorbelastung draufzuschlagen sind. Seit Jahren wünscht sich doch eine Ratsmehrheit einen Investor, der auf der Emsinsel baut. Rechnet sich für den Investor das Projekt mit weniger oder mehr hochwertigen 100 Wohneinheiten, damit die Rendite stimmt? Warum kein (offener) Beifall im Rat fürs Bauen auf der Insel im Zentrum der Kernstadt? Weil man weiß, dass viele Bürger es im Landschafts- und Naturschutzgebiet "Emstal/ Emsaue" absurd finden? 

Nebulös im Nachhinein auch das vom Rat 2013 für den Erwerb der Industriebrache beschlossene Vorkaufsrecht. Wo waren die Juristen mit dem Hinweis auf § 471 BGB, dass man sich nämlich das Recht schenken kann, da man damit einen vom Insolvenzverwalter akzeptierten Investor nicht beiseiteschiebt; auch ein Bürgerbegehren mit der Maßgabe, die Stadt solle das Grundstück kaufen und selbst was draus machen, wäre  wirkungslos. (Zur Erinnerung: Als „investive Maßnahme“, „die „Auszahlung für einen Teilflächenerwerb des Brinkhausgeländes“, waren 1,7 Millionen Euro für 2015 vorgesehen/ Haushaltsplanentwurf 2014). Hat nicht der Insolvenzverwalter der Stadt mit seinem gefühlten Handstreich einen Gefallen getan, indem eine Diskussion über den Kauf durch die Stadt erst gar nicht aufkommt?

Um die Bebauung der Industriebrache zu ermöglichen, durfte die neue Flussvariante 2, vom Arbeitskreis Emsinsel vorgeschlagen, im Sinne der Ratsmehrheit nicht übers Gelände geführt werden. Eine andere Flussvariante (5) wurde beschlossen, die durch alten Baumbestand des Emsparks führt. Ein großer Teil der Bürgerschaft war damit nicht einverstanden. Ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, die Stadt zu veranlassen, das Brinkhaus-Gelände zu kaufen, kam leider nicht zum Zuge, obwohl eine anwaltliche Empfehlung seitens „Mehr Demokratie e.V.“ vorlag; abschreckenderweise war zuvor ein Bürgerbegehren zur Marktplatzgestaltung rein formaljuristisch gescheitert. Dass die nötige Stimmenzahl für das Bürgerbegehren erreicht war, erwies sich dabei als irrelevant.

Derzeit scheint die Stadtvertretung mit dem Bürgerwillen nicht zurechtzukommen und mit einer Entscheidung zum Lehrschwimmbad in Freckenhorst am Ende ihres demokratischen Lateins zu sein. Bürgermeister Axel Linke hatte sich schon im Vorfeld besonnen und einen Ratsbürgerentscheid zur Sache vorgeschlagen. Im Nachbarort Ennigerloh geht es ähnlich um eine vom Rat beschlossene Schließung des Freibads. Dazu hatte der Bürgermeister Bertold Lülf presseöffentlich erläutert, wie ein Bürgerbegehren durchzuführen wäre. Resümee: Zur bürgernahen transparenten Politik der repräsentativen Demokratie gehören auch konstruktive Verfahren wie  „Bürgerbegehren“ und „Ratsbürgerentscheid“, spätestens wenn’s mal kommunalpolitisch ums (finanzielle) Ganze geht.

 

 

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